Die Zulassung von
Wertpapieren zum Amtlichen Handel erfolgt durch
Zulassungsantrag bei der Zulassungsstelle. Der Antrag enthält
alle wertpapierbezogenen Angaben (Betrag, Art, Höhe, Termine)
und wird durch Aushang im Börsensaal, Veröffentlichung im
jeweiligen Börsenpflichtblatt und Veröffentlichung im
Bundesanzeiger bekanntgegeben. Vor jeder
Emission eines Wertpapieres muss ein
Börsenprospekt veröffentlicht werden, der alle Angaben zur
Beurteilung des Wertpapiers zu enthalten hat. Die Zulassung zum
Börsenbesuch und zur Teilnahme am Börsenhandel wird in der
Börsenordnung der jeweiligen Wertpapierbörse fixiert. |
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