Zulassung

 

Die Zulassung von Wertpapieren zum Amtlichen Handel erfolgt durch Zulassungsantrag bei der Zulassungsstelle. Der Antrag enthält alle wertpapierbezogenen Angaben (Betrag, Art, Höhe, Termine) und wird durch Aushang im Börsensaal, Veröffentlichung im jeweiligen Börsenpflichtblatt und Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Vor jeder Emission eines Wertpapieres muss ein Börsenprospekt veröffentlicht werden, der alle Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers zu enthalten hat. Die Zulassung zum Börsenbesuch und zur Teilnahme am Börsenhandel wird in der Börsenordnung der jeweiligen Wertpapierbörse fixiert. 


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