Man unterscheidet generell dem Zahlungsverkehr
in bar und dem bargeldlosen Zahlungsverkehr. Der Zahlungsverkehr
in bar beschreibt die Zahlung in Banknoten und Münzgeld, mit
denen die Wirtschaft und die Bevölkerung von der jeweiligen
Zentralbank versorgt werden. Beim bargeldlosen
Zahlungsverkehr wird über
Buchgeld auf Bankkonten u.a. durch Scheck, Überweisung,
Lastschrift und Wechsel verfügt. Eine mögliche Ausprägung des
bargeldlosen Zahlungsverkehrs stellt der elektronische
Zahlungsverkehr (Electronic Banking) dar. |
|
|
|