Wertpapierpensionssatz

 

Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank bzw. die Europäische Zentralbank den Kreditinstituten für die zwischenzeitliche Liquiditätsgewährung in Form von Wertpapierpensionsgeschäften in Rechnung stellt. Er gehört zu den sog. Leitzinssätzen. Gewöhnlich liegt dieser zwischen dem Diskont- und Lombardsatz, seit 1985 ist er zum eigentlichen Leitzinssatz avanciert.


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