Zinssatz, den die
Deutsche Bundesbank bzw. die
Europäische Zentralbank den Kreditinstituten für die
zwischenzeitliche Liquiditätsgewährung in Form von
Wertpapierpensionsgeschäften in Rechnung stellt. Er gehört
zu den sog. Leitzinssätzen. Gewöhnlich liegt dieser zwischen dem
Diskont- und Lombardsatz, seit 1985 ist er zum eigentlichen
Leitzinssatz avanciert.