Hierbei leiht ein Besitzer sein
Wertpapier einem Händler mit der Bedingung, dass er nach
Ablauf einer festgelegten Leihfrist Papiere gleicher Art und
Güte zurückerhält. Der Händler kann mit diesen Wertpapieren
während der Leihfrist beispielsweise eigene
Lieferverpflichtungen erfüllen. Für die Leihe hat er dem
Verleiher eine Gebühr zu zahlen.