Wertpapierleihe

 

Hierbei leiht ein Besitzer sein Wertpapier einem Händler mit der Bedingung, dass er nach Ablauf einer festgelegten Leihfrist Papiere gleicher Art und Güte zurückerhält. Der Händler kann mit diesen Wertpapieren während der Leihfrist beispielsweise eigene Lieferverpflichtungen erfüllen. Für die Leihe hat er dem Verleiher eine Gebühr zu zahlen.


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