Warenterminkontrakt

 

Terminkontrakt, der sich auf eine festgelegte Menge einer Ware bezieht (Commodity-Future). Notierung ist abhängig von physischem Angebot und Nachfrage an/nach der Ware.        


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Warrant
Voriger Begriff: Warenterminbörse

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum