Vorzugsaktie

 

Aktie, mit der i.d.R. vom Inhaber kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung ausgeübt werden kann. Häufig besitzen Vorzugsaktien allerdings Sonderrechte wie z.B. eine bevorzugte, also höhere Dividendenzahlung . Gegenteil: Stammaktie.     


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