Vorkaufsrecht

 

Wer das Recht auf Vorkauf einer Immobilie eingeräumt bekommen hat, kann dies ausüben, sobald derjenige, der es ihm eingeräumt hat, mit einem Dritten einen Kaufvertrag über die Wohnung geschlossen hat. Das Vorkaufsrecht kann entweder vertraglich eingeräumt worden sein, als rein schuldrechtliches Vorkaufsrecht, oder aber als sogenanntes dingliches Vorkaufsrecht auch in das Grundbuch eingetragen worden sein.     


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