Vollmacht

 

Man unterscheidet zwischen

der Handlungsvollmacht, die den Bevollmächtigten zur Erledigung bestimmter Rechtsgeschäfte berechtigt und

der Generalvollmacht, die ihn zur Erledigung aller Rechtsgeschäfte berechtigt.   


Kommentar:


 

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Voriger Begriff: Vollgeschoss

 

 

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