Vinkulierte Namensaktie

 

Sonderform der Namensaktie, bei der Übertragung des Eigentumsrechtes ist zusätzlich die Zustimmung der Aktiengesellschaft erforderlich. Solche vinkulierte Namensaktien werden häufig zu dem Zweck ausgegeben, ein Unternehmen vor Überfremdung zu schützen oder die Übernahme durch unliebsame Konkurrenten zu verhindern.  


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