Sonderform der
Namensaktie, bei der Übertragung des Eigentumsrechtes ist
zusätzlich die Zustimmung der
Aktiengesellschaft erforderlich. Solche vinkulierte
Namensaktien werden häufig zu dem Zweck ausgegeben, ein
Unternehmen vor Überfremdung zu schützen oder die Übernahme
durch unliebsame Konkurrenten zu verhindern.