Vertretbare Wertpapiere

 

Vertretbare Wertpapiere stellen Wertpapiere dar, die untereinander ausgetauscht werden können, ohne dass es dabei zu einer Schädigung des Gläubigers kommt. Hierbei muss es sich um Aktien gleichen Wertes und gleicher Art handeln. Sowohl Inhaberaktien als auch Namensaktien sind vertretbare Wertpapiere. 


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Vertriebszulassung
Voriger Begriff: Vertragsbedingungen

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum