Vertretbare Wertpapiere stellen
Wertpapiere dar, die untereinander ausgetauscht werden
können, ohne dass es dabei zu einer Schädigung des Gläubigers
kommt. Hierbei muss es sich um
Aktien gleichen Wertes und gleicher Art handeln. Sowohl
Inhaberaktien als auch
Namensaktien sind vertretbare Wertpapiere.