Damit ein neuer Eigentümer ins
Grundbuch eingetragen werden kann, muss vom Finanzamt eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Mit dieser
wird bestätigt, dass der neue Eigentümer die
Grunderwerbsteuer entweder bezahlt hat, von der Steuer
befreit wurde, ihm die Steuer gestundet wurde, oder sonstige
Regelungen getroffen wurden. Gegen die Eintragung liegen somit
keine steuerlichen Bedenken vor.