Umlaufvermögen

 

Bildet in der Bilanz mit dem Anlagevermögen die Aktivseite. Es beinhaltet alle Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und keine Rechnungsabgrenzungsposten wie z.B. Vorräte und Wertpapiere sind. Wertpapiere gehören nicht zum Umlaufvermögen, sondern zum Anlagevermögen, außer sie sind zur Veräußerung oder als kurzfristige Liquiditätsreserve bestimmt.


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