Umlaufgrenze

 

Pfandbriefe und Kommunalobligationen dürfen von den Hypothekenbanken nur in begrenzter Anzahl emittiert werden. Die Gesamtheit der umlaufenden Papiere ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Menge richtet sich nach dem Grundkapital (Aktienkapital) und den Rücklagen der Bank. Die Umlaufgrenze sichert die emittierten Wertpapiere.


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