Ultimo

 

Bezeichnung für den letzten Börsentag eines Kalendermonats, eines Quartals oder eines Jahres;

Trägt ein Börsenauftrag den Vermerk "bis Ultimo", dann ist er bis zum Monatsende gültig;

Bezeichnung für den Tag, an dem ein Termingeschäft durchgeführt wird.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Umbauter Raum
Voriger Begriff: Überzeichnung

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum