Überschussbeteiligung

 

Ertrag einer Kapital-Lebensversicherung, den der Versicherte über die vertraglich vereinbarte Verzinsung hinaus erhält (Rechnungszins). Die Versicherungsunternehmen dürfen ihren Kunden höchstens vier Prozent auf den Sparanteil zusagen, jede darüber hinausgehende Gutschrift von Erträgen ist Überschussbeteiligung.   


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