Tenderverfahren

 

Auktionsähnliches Verfahren bei der Emission von Wertpapieren, bei der derjenige den Zuschlag erhält, der das höchste Gebot abgegeben hat. Dabei wird kein bestimmter Ausgabekurs festgelegt, sondern den Zeichnern nur ein Mindestkurs genannt. Je nach Interesse können die Zeichner ihre Gebote zu höheren Kursen abgeben. Ausgehend vom höchsten zum niedrigsten Gebot erfolgt dann die Zuteilung.
Siehe auch Platzierung.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Terminbörse
Voriger Begriff: Telefonhandel

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum