Stückzinsen sind Zinsen, die auf die Zeit
zwischen dem letzten
Zinstermin und dem Tag vor der Geschäftserfüllung (i. d. R.
zwei Börsentage nach Handelsabschluss) entfallen, jedoch noch
nicht der fällige Zins. Stückzinsen sind z. B. beim Erwerb von
festverzinslichen Wertpapieren zu entrichten.