Spin-Off

 

Hier wird ein Teil eines Unternehmens ausgegliedert, wobei der ausgegliederte Teil Selbständigkeit erreicht. Durch einen Spinn-Off wird es einem Unternehmen möglich, durch Umwandlung eines Unternehmensteils in eine Beteiligung kurzfristig Kapital zu beschaffen. I.d.R. erhalten die Altaktionäre des neuen Unternehmens für den abgegebenen Teil sozusagen als Entschädigung Aktien gratis bzw. das Recht, Aktien zu kaufen. So soll ihnen kein finanzieller Schaden entstehen. 


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Spitzenrefinanzierungsfazilität
Voriger Begriff: Spezialwerte

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum