Spezialfonds

 

Sondervermögen i.S.d. KAGG, deren Anteilscheine jeweils von nicht mehr als zehn Anteilinhabern, die nicht natürliche Personen sind, gehalten werden. Spezialfonds sind also nicht für die breite Öffentlichkeit konzipiert. Sie unterliegen jedoch wie Publikumsfonds dem KAGG. 


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