Gewinne aus dem Verkauf eines
Wertpapiers unterliegen der Einkommenssteuer, wenn ein
Wertpapier innerhalb von 12 Monaten oder eine Immobilie
innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf mit Gewinn wieder verkauft
wird. Gewinne unter 512 Euro p.a. unterliegen nicht der
Steuerpflicht, darüber voll. Wird ein Wertpapier nach der
Spekulationsfrist von 12 Monaten mit Gewinn verkauft, unterliegt
sein Gewinn nicht der Steuerpflicht.