Sonderumlage

 

Die Sonderumlage ist eine außergewöhnliche Zahlung in besonderen Fällen, wenn z.B. eine notwendige Reparatur durchgeführt werden musste und die Wohngelder dafür nicht ausreichend kalkuliert wurden.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Sondervermögen
Voriger Begriff: Sondertilgungen

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum