SICAV

 

Die SICAV ist eine besonders in Frankreich und in Luxemburg gebräuchliche Aktiengesellschaft, die über Gesellschaftsorgane sowie über ein Mindestkapital verfügt. Das Kapital der Gesellschaft variiert jedoch. Es entspricht jederzeit dem Wert des Nettovermögens aller Teilfonds der Gesellschaft und wird durch Anteile ohne Angabe eines Nominalwertes dargestellt. Im Unterschied zu einer Aktiengesellschaft im klassischen Sinn ist der Zweck der SICAV auf die Anlage des Gesellschaftskapitals in Wertpapieren nach dem Grundsatz der Risikostreuung - ähnlich wie es das KAGG für deutsche Investmentgesellschaften vorschreibt - beschränkt.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Sicherungszweckerklärung
Voriger Begriff: Short Selling

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum