Wertpapier, das besonderen Formvorschriften
unterliegt und von Gesetzes wegen ein Orderpapier ist. Durch den
Scheck wird das Kreditinstitut angewiesen, auf Rechnung des
Ausstellers einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Je nach Art
der Einlösung unterscheidet man in Barschecks und
Verrechnungsschecks, je nach Art der Übertragung in
Orderschecks, Inhaberschecks und Rektaschecks.