Scheck

 

Wertpapier, das besonderen Formvorschriften unterliegt und von Gesetzes wegen ein Orderpapier ist. Durch den Scheck wird das Kreditinstitut angewiesen, auf Rechnung des Ausstellers einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Je nach Art der Einlösung unterscheidet man in Barschecks und Verrechnungsschecks, je nach Art der Übertragung in Orderschecks, Inhaberschecks und Rektaschecks.


Kommentar:


 

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