Das Keditinstitut muß den Wert einer Immobilie
feststellen, um den
Beleihungswert zu ermitteln. Für diese Bewertung wird eine
Gebühr erhoben, die von der Auszahlungssumme des Darlehens
abgezogen wird. Die Höhe der Gebühren bewegt sich zwischen 0,2
und 0,5 % des Objektwerts, oder es wird eine Pauschale verlangt.