Schätzgebühren

 

Das Keditinstitut muß den Wert einer Immobilie feststellen, um den Beleihungswert zu ermitteln. Für diese Bewertung wird eine Gebühr erhoben, die von der Auszahlungssumme des Darlehens abgezogen wird. Die Höhe der Gebühren bewegt sich zwischen 0,2 und 0,5 % des Objektwerts, oder es wird eine Pauschale verlangt.  


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