Rektapapier

 

Bezeichnung für ein Wertpapier, das auf den Namen einer bestimmten Person lautet, die als einzige die im Rektapapier verbrieften Rechte in Anspruch nehmen kann. Kraft Gesetzes ist es kein Orderpapier, d.h., es kann weder formlos noch per Indossament übertragen werden. Eine Übertragung des Rektapapiers ist durch Einigung und Abtretung des verbrieften Rechts möglich (§§ 398 ff. BGB).      


Kommentar:


 

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