Das Informieren der Öffentlichkeit über
kursrelevante Ereignisse oder Unternehmenskennzahlen, die die
Situation der betreffenden Gesellschaft oder auch die
Börse im allgemeinen betreffen. Für Aktiengesellschaften
besteht die gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Informationen
über das Unternehmen zu veröffentlichen. Dies bezeichnet die
gesetzliche Publizität. Ein Grossteil der Aktiengesellschaften
geben freiwillig Informationen über ihre Vermögens- und
Ertragslage, über Forschung und Entwicklung, über
Investitionspläne usw. an die Öffentlichkeit. Hier spricht man
von freiwilliger Publizität. Damit wollen sie gegenüber den
Aktionären und potentiellen Aktionären eine Vertrauensbasis
schaffen. |
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