Preisveröffentlichung der Anteile

 

Ist für Ausgabe- und Rücknahmepreis sowie für Zwischengewinne gesetzlich vorgeschrieben und muss börsentäglich in einer hinreichend verbreiteten Tageszeitung erfolgen. Die Anteilspreise werden in regionalen und überregionalen Tageszeitungen, im Internet und im Videotext veröffentlicht. Viele Kapitalanlagegesellschaften bieten im Internet oder über T-Online sowie über Telefon- und Fax-Dienste einen eigenen Preisinformationsservice an.


Kommentar:


 

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