Ist für
Ausgabe- und
Rücknahmepreis sowie für Zwischengewinne gesetzlich
vorgeschrieben und muss börsentäglich in einer hinreichend
verbreiteten Tageszeitung erfolgen. Die Anteilspreise werden in
regionalen und überregionalen Tageszeitungen, im Internet und im
Videotext veröffentlicht. Viele
Kapitalanlagegesellschaften bieten im Internet oder über
T-Online sowie über Telefon- und Fax-Dienste einen eigenen
Preisinformationsservice an.