Plusankündigung

 

Kurszusatz im vorbörslichen, börslichen oder nachbörslichen Handel, der eine Veränderung des Wertpapierkurses nach oben um mindestens 5% bei Aktien, Wandelanleihen, Optionsanleihen und Optionsscheinen (+), bei doppelter Plusankündigung (++) um mindestens 10%, aber kleiner 20% und bei dreifacher Plusankündigung (+++) größer 20% signalisiert. Gegenteil: Minusankündigung


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Point-&-Figure-Analyse
Voriger Begriff: Platzierungsverfahren

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum