Kurszusatz im vorbörslichen, börslichen oder
nachbörslichen Handel, der eine Veränderung des Wertpapierkurses
nach oben um mindestens 5% bei
Aktien,
Wandelanleihen,
Optionsanleihen und
Optionsscheinen (+), bei doppelter Plusankündigung (++) um
mindestens 10%, aber kleiner 20% und bei dreifacher
Plusankündigung (+++) größer 20% signalisiert. Gegenteil:
Minusankündigung.