Angelsächsisch: physical delivery. Der Inhaber
eines
Call-Optionsscheins erhält bei Ausübung den Bezugswert im
allgemeinen als Depotgutschrift zum
Basispreis. Der Inhaber eines
Put-Optionsscheins kann den Bezugswert bei Ausübung zum
Basispreis verkaufen. Muss in den Optionsbedingungen so
festgelegt sein.