Physische Lieferung

 

Angelsächsisch: physical delivery. Der Inhaber eines Call-Optionsscheins erhält bei Ausübung den Bezugswert im allgemeinen als Depotgutschrift zum Basispreis. Der Inhaber eines Put-Optionsscheins kann den Bezugswert bei Ausübung zum Basispreis verkaufen. Muss in den Optionsbedingungen so festgelegt sein.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: PIBOR
Voriger Begriff: Pflichtblatt

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum