Bis 31.12.1995 wurde die Förderung
progressionsabhängig ( also von der Höhe der Einkünfte abhängig)
gewährt. Ab 1996 wurde diese Förderung auf eine Zulagenförderung
- auch
Eigenheimzulage genannt - umgestellt. Jeder
Förderungsberechtigte erhält demnach einen Zuschuss in derselben
Höhe.