Optionsschein (OS)

 

Optionsscheine - angelsächsisch auch Warrants genannt - werden ursprünglich zusammen mit einer entsprechenden Anleihe, der Optionsanleihe (Anleihe cum) herausgegeben, wobei die Anleihe aber auch ohne Optionsscheine (Anleihe ex) sowie die Optionsscheine für sich genommen an der Börse gehandelt werden können. Je nach Ausstattung berechtigen solche Optionsscheine innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zum Bezug von einem Basiswert in einem bestimmten Bezugsverhältnis zu einem bestimmten, vorher festgelegten Preis. Wegen der Einräumung dieses Sonderrechts ist es dem Schuldner der Anleihe möglich, eine gegenüber der üblichen Verzinsung am Kapitalmarkt um etwa ein bis zwei Prozentpunkte geringere Verzinsung für seine Anleihe anzubieten, ohne dass seine Schuldverschreibung dadurch an Attraktivität für den Anleger verlöre. Interessant ist die Spekulation mit solchen Optionsscheinen für den Anleger deshalb, weil sich die Kursentwicklung des dem Optionsrecht zugrundeliegenden Basiswertes, z. B. die einer Aktie, im allgemeinen überproportional auf die Kursentwicklung des OS auswirkt.
Beispiel: Statt etwa die ABC-Aktie zum Kurs von 100 Euro direkt zu kaufen, kauft der Anleger über den OS, ähnlich wie im Optionsgeschäft das Recht, diese Aktie beispielsweise zum Bezugspreis von 90 Euro während der Laufzeit dieses OS beziehen zu können. Da diese Aktie aktuell aber um 10 Euro höher notiert, müsste der Preis für den Erwerb dieses Rechts, also der Optionsscheine, mindestens bei 10 Euro (innerer Wert des Optionsscheines) liegen; in der Regel liegt er aber je nach Laufzeit des Ausübungsrechts weit darüber, also etwa bei 30 Euro. Der Anleger hätte also beim Direktkauf der Aktie 20 Euro weniger zu zahlen als beim Erwerb der Aktie über den Optionsschein (90+30 = 120 Euro); er bezahlte in diesem Fall also ein Aufgeld von 20%. Steigt der Kurs der Aktie allerdings um 50 Euro auf 150 Euro, dürfte sein OS bei mindestens 60 Euro liegen, weil er die über den Optionsschein beziehbare Aktie für 90 Euro erhält und sie im gleichen Zuge zum aktuellen Kurs von 150 Euro wieder veräußern könnte. Während mithin die Aktie einen 50%igen Kursanstieg verzeichnet hätte, müßte sich der Kurs des OS mindestens verdoppelt haben. Darin drückt sich die sogenannte Hebelwirkung von OS aus, die bei der Spekulation mit Optionsscheinen zu überproportionalen Gewinnen, aber auch überproportionalen Verlusten führen kann. Gängige Berechnungsformeln:

siehe Agio/Aufgeld;

siehe Hebeleffekt;

siehe Leverage;

siehe innerer Wert.

Es gibt zwei Typen von Optionsscheinen:

1. Call-Optionsscheine (Kaufoptionen) und

2. Put-Optionsscheine (Verkaufsoptionen).

Optionsscheine weisen oft geringe Börsenumsätze und heftige Kurssprünge auf. Deshalb sollten Börsenaufträge für Optionsscheine unbedingt immer limitiert gegeben werden. Siehe auch Limit.


Kommentar:


 

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