Optionsscheine - angelsächsisch auch Warrants
genannt - werden ursprünglich zusammen mit einer entsprechenden
Anleihe, der
Optionsanleihe (Anleihe cum) herausgegeben, wobei die
Anleihe aber auch ohne Optionsscheine (Anleihe ex) sowie die
Optionsscheine für sich genommen an der
Börse gehandelt werden können. Je nach Ausstattung
berechtigen solche Optionsscheine innerhalb einer bestimmten
Zeitspanne zum Bezug von einem
Basiswert in einem bestimmten Bezugsverhältnis zu einem
bestimmten, vorher festgelegten Preis. Wegen der Einräumung
dieses Sonderrechts ist es dem Schuldner der Anleihe möglich,
eine gegenüber der üblichen Verzinsung am Kapitalmarkt um etwa
ein bis zwei Prozentpunkte geringere Verzinsung für seine
Anleihe anzubieten, ohne dass seine
Schuldverschreibung dadurch an Attraktivität für den Anleger
verlöre. Interessant ist die Spekulation mit solchen
Optionsscheinen für den Anleger deshalb, weil sich die
Kursentwicklung des dem
Optionsrecht zugrundeliegenden Basiswertes, z. B. die einer
Aktie, im allgemeinen überproportional auf die Kursentwicklung
des OS auswirkt.
Beispiel: Statt etwa die ABC-Aktie zum Kurs von 100 Euro
direkt zu kaufen, kauft der Anleger über den OS, ähnlich wie im
Optionsgeschäft das Recht, diese Aktie beispielsweise zum
Bezugspreis von 90 Euro während der Laufzeit dieses OS beziehen
zu können. Da diese Aktie aktuell aber um 10 Euro höher notiert,
müsste der Preis für den Erwerb dieses Rechts, also der
Optionsscheine, mindestens bei 10 Euro (innerer Wert des
Optionsscheines) liegen; in der Regel liegt er aber je nach
Laufzeit des Ausübungsrechts weit darüber, also etwa bei 30
Euro. Der Anleger hätte also beim Direktkauf der Aktie 20 Euro
weniger zu zahlen als beim Erwerb der Aktie über den
Optionsschein (90+30 = 120 Euro); er bezahlte in diesem Fall
also ein
Aufgeld von 20%. Steigt der Kurs der Aktie allerdings um 50
Euro auf 150 Euro, dürfte sein OS bei mindestens 60 Euro liegen,
weil er die über den Optionsschein beziehbare Aktie für 90 Euro
erhält und sie im gleichen Zuge zum aktuellen Kurs von 150 Euro
wieder veräußern könnte. Während mithin die Aktie einen 50%igen
Kursanstieg verzeichnet hätte, müßte sich der Kurs des OS
mindestens verdoppelt haben. Darin drückt sich die sogenannte
Hebelwirkung von OS aus, die bei der Spekulation mit
Optionsscheinen zu überproportionalen Gewinnen, aber auch
überproportionalen Verlusten führen kann. Gängige
Berechnungsformeln: siehe
Agio/Aufgeld; siehe
Hebeleffekt; siehe
Leverage; siehe
innerer Wert. Es gibt zwei Typen von
Optionsscheinen: 1.
Call-Optionsscheine (Kaufoptionen) und 2.
Put-Optionsscheine (Verkaufsoptionen).
Optionsscheine weisen oft geringe Börsenumsätze und heftige
Kurssprünge auf. Deshalb sollten Börsenaufträge für
Optionsscheine unbedingt immer limitiert gegeben werden. Siehe
auch
Limit. |