Erwerb oder Veräußerung des Rechts, eine
bestimmte Anzahl von
Wertpapieren einer bestimmten, zum Aktienhandel zugelassenen
Aktienart jederzeit während der Laufzeit der
Option zu einem im voraus vereinbarten Preis (Basispreis)
entweder vom Kontrahenten (Stillhalter)
zu kaufen oder an ihn zu verkaufen. Für dieses Recht hat der
Käufer bei Abschluss des Optionsgeschäfts den
Optionspreis (Prämie) zu zahlen. Gehandelt werden Kauf- (Call)
und Verkaufsoptionen (Put),
die jeweils ge- und verkauft (geschrieben) werden können.
Während Kaufoptionen das Recht, nicht jedoch die Pflicht
gewähren, ein bestimmtes Wertpapier innerhalb eines bestimmten
Zeitraums zu einem festgelegten Preis (dem
Basispreis) zu kaufen, verbriefen Verkaufsoptionen das
Recht, aber nicht die Pflicht, ein bestimmtes Wertpapier
innerhalb einer definierten Zeitspanne zu einem festgelegten
Preis zu verkaufen. Mit Calls spekuliert ein Anleger mit
geringerem Kapitaleinsatz auf steigende Kurse, während er mit
Puts sein Portfolio flexibel gegen fallende Kurse versichern
kann, um sich gegen Rückschläge am Markt zu schützen.
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