Optionsanleihe

 

Anleihe mit Zusatzrechten. Der Inhaber hat innerhalb einer festgelegten Frist ein Recht (Option) auf Bezug von Aktien oder festverzinsliche Wertpapieren in einem bestimmten, vor Ausgabe der Optionsanleihe festgelegten Verhältnis zum Nennwert der Schuldverschreibung. Im Gegensatz zur Wandelanleihe wird die Optionsanleihe beim Erwerb der Aktien nicht gewandelt, sondern am Ende der Laufzeit zum Nennwert zurückgezahlt.

   


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