Anleihe mit Zusatzrechten. Der Inhaber hat
innerhalb einer festgelegten Frist ein Recht (Option)
auf Bezug von
Aktien oder festverzinsliche Wertpapieren in einem
bestimmten, vor Ausgabe der Optionsanleihe festgelegten
Verhältnis zum
Nennwert der Schuldverschreibung. Im Gegensatz zur
Wandelanleihe wird die Optionsanleihe beim Erwerb der Aktien
nicht gewandelt, sondern am Ende der Laufzeit zum Nennwert
zurückgezahlt.