Nutzfläche

 

Die Nutzfläche ist in § 42 Abs. 4 II BV erläutert. Zur Nutzfläche gehören alle Flächen, die in der Wohnfläche nicht enthalten sind: Keller, Dachboden, Heizraum, Flächen unter Schrägen im Dachgeschoss, Treppenaufgänge, usw.. In der Werbung darf von Maklern und Bauträgern die Gesamtfläche einer wohnwirtschaftlich genutzten Immobilie nur dann angegeben werden, wenn die Wohnfläche zwei Drittel der Gesamtfläche des Objektes entspricht. Die Abkürzung Nfl ist nicht erlaubt. Richtig ist die Abkürzung Nutzfl.. 


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