Das Honorar des
Notars wird durch die Gebührenordnung geregelt. Die
Notargebühr richtet sich nach dem Geschäftswert der Urkunde, die
beurkundet wird. Die Höhe der Gebühren richtet sich bei einem
Kaufvertrag nach dem Kaufpreis, bei der Eintragung von
Grundpfandrechten nach dem Sicherungswert. Die Gebühren bei
einem Immobilienkauf betragen ca 0,7 bis 1,5 % des Kaufpreises.
Die Kosten zahlt der Käufer.