Ein Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes
und muß dabei unparteilich und verschwiegen sein. Er unterliegt
nach dem Beurkundungsgesetz der Pflicht, alle Beteiligten
aufzuklären (Belehrungspflicht). Er muß die Beteiligten also
über rechtliche Folgen informieren, die ihre beurkundete
Willenserklärung (z.B. Immobilienkauf) hat.