Nominalzins

 

1. Börse: Für die Laufzeit vereinbarter Zinssatz, der i. d. R. auf dem Coupon des festverzinslichen Wertpapiers festgehalten ist.

2. Darlehen: Der Nominalzins ist der vertraglich vereinbarte Jahreszins, mit dem das Nominalkapital verzinst wird. Er wird variabel oder fest vereinbart (Zinsfestschreibung).

Gegenteil: Realzins.


Kommentar:


 

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