Vom Finanzamt dem Anleger bei Vorliegen
bestimmter Einkommensgrenzen ausgestellte Urkunde, wonach dieser
nicht zur Einkommenssteuer veranlagt wird und ihm deshalb der
Gesamtertrag aus dem Besitz an
Wertpapieren (Dividende,
Zinsen, Erträge aus Investmentanteilen usw.) zusteht.
Normalerweise werden Erträge bestimmter Wertpapiere "an der
Quelle" besteuert, das heißt, ihnen wird bei Auszahlung
Kapitalertragsteuer abgezogen, die als Vorauszahlung auf die
Einkommensteuer der
Aktionäre gilt. |
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