Nichtveranlagungsbescheinigung

 

Vom Finanzamt dem Anleger bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen ausgestellte Urkunde, wonach dieser nicht zur Einkommenssteuer veranlagt wird und ihm deshalb der Gesamtertrag aus dem Besitz an Wertpapieren (Dividende, Zinsen, Erträge aus Investmentanteilen usw.) zusteht. Normalerweise werden Erträge bestimmter Wertpapiere "an der Quelle" besteuert, das heißt, ihnen wird bei Auszahlung Kapitalertragsteuer abgezogen, die als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer der Aktionäre gilt. 


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