Bei Bankenanleihen gibt es unterschiedliche
Formen. Dabei sind nachrangige Bankenanleihen
Schuldverschreibungen, die allen anderen Verbindlichkeiten
der emittierenden Bank nachgeordnet sind, das heißt: Wenn die
Bank pleite geht, erhalten zunächst die anderen Gläubiger ihr
Geld. Dabei gibt es verschiedene Abstufungen der Nachrangigkeit.
Mit der Ausgabe nachrangiger
Anleihen können die Banken
Eigenkapital - aufgeteilt nach
Kernkapital (Tier 1)- und Ergänzungskapital (Tier 2) -
bilden, mit dem sie ihre Geschäftsrisiken unterlegen.
Tier 1-Anleihen haben eine unendliche
Laufzeit und werden auch Preferred Shares genannt.
Zinszahlungen gibt es in der Regel nur, wenn die Bank auch eine
Dividende ausschüttet. Die Besitzer von Tier 1-Anleihen stehen
bei einer Insolvenz an letzter Stelle Lower Tier
1-Anleihen sind in Deutschland als verbriefte Form der stillen
Beteiligung oder Einlage konzipiert mit Restlaufzeit von
mindestens zwei Jahren. Besitzer dieser Bonds stehen im
Konkursfall an vorletzter Stelle. UpperTier
1-Anleihen sind in Deutschland Genusscheine.
UpperTier 2-Anleihen haben oft eine unendliche Laufzeit. Die
Papiere rangieren vor den Lower Tier 1-und Tier 1-Anleihen.
Am häufigsten sind Anleihen der Kategorie Lower Tier 2. Sie
haben eine feste Laufzeit - meist zwischen 5 und 10 Jahren.
Besitzer von Lower Tier 2-Anleihen werden vor den anderen
Besitzern nachrangiger Anleihen bedient. Tier
3-Anleihen sind kurzfristige nachrangige Verbindlichkeiten mit
Laufzeiten zwischen 3 und 5 Jahren. Besitzer von Tier 3-Anleihen
sind mit denen von Lower Tier2-Anleihen gleichgestellt. Bei Tier
3-Anleihen werden aber Zins- und Tilgungszahlungen ausgesetzt,
wenn das Eigenkapital unter die gesetzlichen
Mindestanforderungen sinkt. |