Der Miteigentumsanteil ist der Anteil an
gemeinschaftlichem Eigentum. Er wird in der
Teilungserklärung festgelegt und in Tausendstel ausgedrückt.
Der Miteigentumsanteil ist ein ideeller, aber nicht realer
Anteil an einer Immobilie (Sache). Er kann übertragen (also z.B.
verkauft) oder belastet werden.