Kurszusatz im vorbörslichen, börslichen oder
nachbörslichen Handel, der eine Veränderung des Wertpapierkurses
nach unten um mindestens 5% bei
Aktien, Wandelanleihen,
Optionsanleihen und
Optionsscheinen (-), bei doppelter Minusankündigung (--) um
mindestens 10%, aber kleiner 20% und bei dreifacher
Minusankündigung (---) größer 20% signalisiert. Gegenteil:
Plusankündigung.