Das Wohnungseigentum besteht u. a. aus einem
Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück und
sonstigen gemeinschaftlichen Eigentum. Die Größe des Anteils ist
in der
Teilungserklärung festgelegt und stellt den rechnerischen
Anteil am gemeinschaftlichen Grundstück dar (orientiert sich an
der Wohnfläche der ETW).