Mindesteigentumsanteil

 

Das Wohnungseigentum besteht u. a. aus einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück und sonstigen gemeinschaftlichen Eigentum. Die Größe des Anteils ist in der Teilungserklärung festgelegt und stellt den rechnerischen Anteil am gemeinschaftlichen Grundstück dar (orientiert sich an der Wohnfläche der ETW).


Kommentar:


 

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