Die Mietkaution beträgt in der Regel 3
Nettomonatsmieten. Sie dient dem Vermieter zur Sicherung seiner
Ansprüche aus dem Mietvertrag. Die Kaution wird vom Vermieter
verwendet z. B. bei Mietrückstand oder zur Reparatur von
Beschädigungen. Der Vermieter ist verpflichtet die Kaution zu
verzinsen. Die Zinsen werden der Kaution jährlich zugeschlagen
und erhöhen die Kaution daher. Bei Beendigung des
Mietverhältnisses ist die Kaution nebst Zinsen vom Vermieter
zurückzubezahlen. Üblich ist, das der Mieter entweder ein
Sparbuch in Höhe der geforderten Kaution anlegt und dieses an
den Vermieter verpfändet, oder daß er dem Vermieter eine
Bankbürgschaft über die vereinbarte Kautionssumme erbringt.
Theoretisch ist aber auch jede andere Geld- oder Sachleistung
möglich (Pfandbriefe o.ä.). |
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