Makler

 

1. Börse: Gewerbsmäßiger Vermittler, der für fremde Rechnung Geschäftsabschlüsse, zum Beispiel über
Wertpapiere, nachweist. Siehe auch Kursmakler.

2. Immobilien: Der Makler nimmt den Kaufinteressenten bzw. Verkäufern gegen Provision die Suche und
Verhandlung beim Erwerb einer Immobilie ab (Maklercourtage, -provision). Die Maklercourtage ist die
Gebühr für den Immobilienmakler für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages
oder die Vermittlung eines Vertrages (§ 652 BGB). Der Provisionsanspruch des Maklers ist nur dann
begründet, wenn die Maklertätigkeit ursächlich für das Zustandekommen des Vertrages war. Maklern
ist es nicht erlaubt für Besichtigungen, Exposeés, Schreiben von Mietverträgen o.ä. Honorar zu
verlangen. Bei Immobilienkäufen beläuft sich die Provision in der Regel auf 3,48 % aus dem zu
entrichtenden Kaufpreis:
- Bei Anmietung einer zu Wohnzwecken genutzten Immobilie: 2,32 Monatsmieten inkl. MwSt.
- Bei Anmietung einer gewerblich genutzten Immobilie: 3,48 Monatsmieten inkl. MwSt
Siehe auch Immobilienmakler.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Maklercourtage
Voriger Begriff: MACD

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum