1. Börse: Gewerbsmäßiger Vermittler, der für
fremde Rechnung Geschäftsabschlüsse, zum Beispiel über
Wertpapiere, nachweist. Siehe auch
Kursmakler.
2. Immobilien: Der Makler nimmt den
Kaufinteressenten bzw. Verkäufern gegen Provision die Suche und
Verhandlung beim Erwerb einer Immobilie ab (Maklercourtage, -provision).
Die Maklercourtage ist die
Gebühr für den Immobilienmakler für den Nachweis der Gelegenheit
zum Abschluss eines Vertrages
oder die Vermittlung eines Vertrages (§ 652 BGB). Der
Provisionsanspruch des Maklers ist nur dann
begründet, wenn die Maklertätigkeit ursächlich für das
Zustandekommen des Vertrages war. Maklern
ist es nicht erlaubt für Besichtigungen, Exposeés, Schreiben von
Mietverträgen o.ä. Honorar zu
verlangen. Bei Immobilienkäufen beläuft sich die Provision in
der Regel auf 3,48 % aus dem zu
entrichtenden Kaufpreis:
- Bei Anmietung einer zu Wohnzwecken genutzten Immobilie: 2,32
Monatsmieten inkl. MwSt.
- Bei Anmietung einer gewerblich genutzten Immobilie: 3,48
Monatsmieten inkl. MwSt
Siehe auch
Immobilienmakler. |
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