Löschungsvormerkung

 

Die Löschungsvormerkung dient zur Sicherung von Ansprüchen bezüglich der Löschung von im Grundbuch eingetragenen Rechten. Ebenso wie die Auflassungsvormerkung ist auch die Löschungsvormerkung gewissermaßen eine vorläufige Eintragung.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Lustlos
Voriger Begriff: Löschungsbewilligung

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum