Macht der Käufer einer
Option bzw. eines
Optionsscheines von seinem Ausübungsrecht Gebrauch, so muss
der
Basiswert vom Stillhalter zum vereinbarten
Basispreis geliefert (bei
Calls) bzw. bezogen (bei
Puts) werden. Bei Covered Warrants wird jedoch meistens ein
Barausgleich vereinbart, also auf die Lieferung verzichtet.Bei
Futures besteht kein Ausübungsrecht. Die Lieferung findet
immer statt. Deshalb gehen die meisten Marktteilnehmer ein
Gegengeschäft ein, um nicht zur Lieferung verpflichtet zu
bleiben. |
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