Letzter Tag, an dem der Handel in einer
Kontraktfälligkeit stattfinden kann. Bei
Optionsscheinen liegt der letzte Handelstag i.d.R. fünf
Arbeitstage vor dem Verfall eines Optionsscheines. Zwischen dem
letzten Handelstag und
Verfalltag können Optionsscheine nur noch im
Telefonhandel gehandelt werden.