Leerverkauf

 

Ein Leerverkauf ist der Verkauf von Wertpapieren, die der Verkäufer noch nicht besitzt. Der Verkäufer spekuliert bei diesem Termingeschäft darauf, dass die Kurse sinken, bis die Wertpapiere an die Käufer geliefert werden müssen, und er sie sich dann billiger beschaffen kann. Dies wird in der Fachsprache als "Eindeckung" bezeichnet. Die Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem Einkaufskurs verbleibt dem Käufer als Gewinn bzw. Verlust. Da Wertpapiergeschäfte in Deutschland innerhalb eines Zeitraums von zwei Tagen zu erfüllen sind, können über diesen Zeitraum hinausgehende Leerverkäufe nur über das Instrument der so genannten "Wertpapierleihe" getätigt werden: Der Leerverkäufer leiht sich von einem Marktteilnehmer (meist Versicherungen oder Fonds) Wertpapiere und liefert diese zur Erfüllung seiner Verkaufs-Verpflichtungen. Er erwirbt die Titel zu einem späteren Zeitpunkt an der Börse und gibt diese dann zur Beendigung der Wertpapierleihe an den Verleiher zurück.


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