Ein Leerverkauf ist der Verkauf von
Wertpapieren, die der Verkäufer noch nicht besitzt. Der
Verkäufer spekuliert bei diesem
Termingeschäft darauf, dass die
Kurse sinken, bis die Wertpapiere an die Käufer geliefert
werden müssen, und er sie sich dann billiger beschaffen kann.
Dies wird in der Fachsprache als "Eindeckung" bezeichnet. Die
Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem Einkaufskurs verbleibt
dem Käufer als Gewinn bzw. Verlust. Da Wertpapiergeschäfte in
Deutschland innerhalb eines Zeitraums von zwei Tagen zu erfüllen
sind, können über diesen Zeitraum hinausgehende Leerverkäufe nur
über das Instrument der so genannten "Wertpapierleihe" getätigt
werden: Der Leerverkäufer leiht sich von einem Marktteilnehmer
(meist Versicherungen oder Fonds) Wertpapiere und liefert diese
zur Erfüllung seiner Verkaufs-Verpflichtungen. Er erwirbt die
Titel zu einem späteren Zeitpunkt an der
Börse und gibt diese dann zur Beendigung der Wertpapierleihe
an den Verleiher zurück. |
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