Langläufer

 

Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von zehn und mehr Jahren. Im Gegensatz zu "Kurzläufern" stärker kursanfällig und deshalb in Phasen mit unsicherer oder nach oben gerichteter Zinsentwicklung von den Anlegern vernachlässigt; in Phasen mit fallenden Zinsen dagegen wegen der möglichen Kurschancen bevorzugt.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Lastenfreistellung
Voriger Begriff: Landeszentralbank

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum