Bezogen auf Darlehen: Einseitige Erklärung des
Darlehensnehmers oder Darlehensgebers zur Beendigung des
Darlehensvertrages.
Hypothekendarlehen der Hypothekenbanken sind seitens der
Bank bei vertragsmäßiger Abwicklung unkündbar. Der Kunde kann
dagegen das Darlehen zu bestimmten vertraglich vereinbarten
Terminen schriftlich kündigen, in der Regel bei Ablauf der
Zinsfestschreibung.