Kündigung

 

Bezogen auf Darlehen: Einseitige Erklärung des Darlehensnehmers oder Darlehensgebers zur Beendigung des Darlehensvertrages. Hypothekendarlehen der Hypothekenbanken sind seitens der Bank bei vertragsmäßiger Abwicklung unkündbar. Der Kunde kann dagegen das Darlehen zu bestimmten vertraglich vereinbarten Terminen schriftlich kündigen, in der Regel bei Ablauf der Zinsfestschreibung.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Kulisse
Voriger Begriff: Krummer Auftrag

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum